Ein Kurzzeitkennzeichen wird für abgemeldete Fahrzeuge genutzt und ist maximal 5 Tage gültig. Es dient zur Fahrzeugüberführung (Deutschland und EU), zur TÜV-Vorführung oder für Probefahrten. Es werden folgende Unterlagen benötigt
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) im Original oder als Kopie
- und / oder Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) im Original oder als Kopie
- TÜV-Nachweis im Original oder als Kopie
- Personalausweis
- Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
- Antragsformular für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht für die Zulassung durch den Zulassungsdienst
Die Vollmacht und das Antragsformularkönnen Sie auch online ausfüllen und dann ausdrucken. Unterschriften nicht vergessen 😉