Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) verloren, oder sie wurde gestohlen.
Sie beantragen eine Ersatzbescheinigung (Ersatzbrief).
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) …
- muss der letzte nachgewiesene Besitzer der ZB II persönlich beim Straßenverkehrsamt vorsprechen.
- Vor der Terminbuchung ist unbedingt eine telefonische Rücksprache erforderlich.
Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
- lückenloser Eigentumsnachweis durch Kaufvertrag bzw. Kaufverträge
- Personalausweis
Wenn der Halter verstorben ist:
- Erbschein vom Amtsgericht
- Alle Erben müssen kommen.
- ggf. handschriftliche Abtretungserklärung und Kopie(n) der Personalausweise