Wechselkennzeichen

Besitzen Sie zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse, die Sie nicht gleichzeitig nutzen müssen?

Dann könnte das Wechselkennzeichen für Sie interessant sein.

Ab 01.07.2012 können Sie ein Wechselkennzeichen beantragen.

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei aufeinander folgenden Erkennungsnummern (Kombinationen), z. B.

GM-XY 120 und GM-XY 121,
 

wobei die letzte Ziffer (also hier die 0 und die 1) jeweils der fahrzeugbezogene Teil ist. Der gemeinsame Kennzeichenteil ist in diesem Beispiel "GM-XY 12".

Der fahrzeugbezogene Teil des Schildes verbleibt am jeweiligen Fahrzeug, während der gemeinsame Teil, den es nur in zweifacher (mehrspurige Fahrzeuge: vorn und hinten) bzw. einfacher (einspurige Fahrzeuge) Ausfertigung gibt, vor Fahrtbeginn an das Fahrzeug montiert werden muss, das benutzt werden soll. Beide Teile müssen immer fest montiert werden (Befestigung mit Klebeband, Magnet, Schnur o. ä. ist nicht zulässig).

Das Wechselkennzeichen kann nur für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, StVZO):

  • M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze
    (umgangssprachlich "PKW")
  • L: zweirädrige oder dreirädrige sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge (Motorräder, Trikes, sonstige dreirädrige Fahrzeuge oder Quads)
  • O1: Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse
    (nur bei zweizeiligen Kennzeichen)

verwendet werden. Es wird also z. B. nicht möglich sein, einen LKW oder eine Zugmaschine mit Wechselkennzeichen zu fahren.

Es können nur zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse auf ein Wechselkennzeichen geschrieben werden. Voraussetzung ist, dass Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen verwendet werden. Es ist z. B. nicht möglich, sich für ein Motorrad und einen PKW oder einen PKW und einen Anhänger ein Wechselkennzeichen zuteilen zu lassen.

Welche Vorteile hat das Wechselkennzeichen?

Sie sparen möglicherweise Versicherungsprämie, wenn Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung für die Zulassung der beiden Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen einen günstigeren Tarif anbietet als bei einer regulären Zulassung.

Klären Sie dies bitte bereits vorweg mit Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung ab.

Beide Fahrzeuge müssen voll versteuert werden, einen steuerlichen Vorteil gibt es daher nicht.

 

Hinweis:
Diese Informationen sollen Ihnen dazu dienen, einen ersten Überblick über das neue Wechselkennzeichen zu erhalten und zu entscheiden, ob das Wechselkennzeichen für Sie eine sinnvolle Alternative zur regulären Zulassung oder Zulassung mit Saisonkennzeichen darstellt. Bitte überlegen Sie sich, ob Sie vom Wechselkennzeichen Gebrauch machen wollen oder ob das Saisonkennzeichen für Sie nicht die sinnvollere Alternative ist. Unterschätzen Sie dabei nicht den Aufwand, den gemeinsamen Kennzeichenteil, der immer fest am Fahrzeug montiert sein muss, vor jeder Fahrt umzubauen.

 

Quelle: Oberbergischer Kreis  www.obk.de