Sie wollen ein stillgelegtes Fahrzeug, das zuletzt im Oberbergischen Kreis auf Sie zugelassen war, wieder in Betrieb nehmen. Es werden folgende Unterlagen benötigt
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
- Personalausweis
- TÜV-Nachweis
- Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
- Vollmacht für die Zulassung durch den Zulassungsdienst
- SEPA - Mandat
Die Vollmacht (incl. SEPA-Mandat) können Sie auch online ausfüllen und dann ausdrucken. Unterschriften nicht vergessen 😉