Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen wird für abgemeldete Fahrzeuge genutzt und ist maximal 5 Tage gültig. Es dient zur Fahrzeugüberführung (Deutschland und EU), zur TÜV-Vorführung oder für Probefahrten. Es werden folgende Unterlagen benötigt

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) im Original oder als Kopie
  • und / oder Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) im Original oder als Kopie
  • TÜV-Nachweis im Original oder als Kopie
  • Personalausweis
  • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
  • Antragsformular für Kurzzeitkennzeichen
  • Vollmacht für die Zulassung durch den Zulassungsdienst

Die Vollmacht und das Antragsformularkönnen Sie auch online ausfüllen und dann ausdrucken. Unterschriften nicht vergessen 😉